Polnische Pflegekräfte – ein legales Arbeitsverhältnis
Für viele ältere Menschen stellt der Gedanke, die letzten Lebensjahre in einem Alten- und Pflegeheim zu verbringen den absoluten Albtraum dar. Eine Alternative zum Heim ist die häusliche Pflege, die allerdings extrem teuer werden kann, schnell kommen Kosten von bis zu viertausend Euro und mehr zusammen. Die polnische Pflegekraft hat sich in Deutschland inzwischen als gute Möglichkeit zur professionellen Seniorenbetreuung zu vernünftigen Preisen fest etabliert, doch viele Angehörige haben Bedenken, dass sie dadurch illegal Arbeitnehmer beschäftigen. Doch durch die veränderte Rechtslage seit dem Beitritt Polens zur EU (Europäische Union) und im Rahmen des Entsendungsgesetztes können unter Berücksichtigung einiger Punkte ganz legal polnische Pflegekräfte ( http://www.24h-seniorservice.de/ )auch in Deutschland arbeiten.
Gemäß § 21 Beschäftigungsverordnung (Fassung Dezember 2009) darf eine polnische Pflegekraft oder eine Pflegekraft aus einem anderen Herkunftsland bis zu drei Jahren in Deutschland ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis antreten, wenn sie kraft eines Vermittlungs- und Auswahlverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes nach Deutschland kommt. Die Voraussetzung dafür steht allerdings eng in Zusammenhang mit den Vorschriften des Elften Buch Sozialgesetzbuch, in welchem sowohl die Pflegebedürftigkeit als auch die Art und der Umfang der Leistungen für eine pflegerische Alltagshilfe und notwendige hauswirtschaftliche Arbeiten geregelt sind. Etwas tückisch ist der Zusatz, dass polnische Pflegekräfte genau wie die aus anderen Ländern stammenden Pflegekräfte dieselbe Zeit im Ausland zubringen müssen, wie sie Deutschland gearbeitet haben, bevor sie eine erneute Arbeitsgenehmigung erhalten können.
Wer eine polnische Pflegekraft sucht, ist nicht auf die Bundesagentur für Arbeit angewiesen, es gibt inzwischen eine Reihe von privaten Arbeitsvermittlungsagenturen, die ebenfalls nach den Richtlinien der Beschäftigungsverordnung handeln und polnische Pflegekräfte ganz legal vermitteln dürfen. Diese Agenturen verlangen in der Regel für ihre Bemühungen eine Pauschalgebühr, die sich jährlich über den Zeitraum der Beschäftigung wiederholt, die Zahlungen werden also maximal drei Jahre hintereinander für eine einzelne Person fällig. Ganz besonders wichtig ist es im Rahmen einer privaten Agenturvermittlung darauf zu achten, dass die polnische Pflegekraft eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die Unterlagen sollte sich der Auftraggeber vorlegen lassen. Als Hilfe geeignet sind alle Personen, die über umfassende Kenntnis in der Medizin und mit dem Umgang mit älteren Menschen verfügen, also Krankenschwestern, Sanitäter, ausgebildete Altenpfleger oder auch Heilerzieher mit entsprechender Fortbildung. Große Bedeutung haben in diesem Zusammenhang auch die Sprachkenntnisse, gerade bei der häuslichen Pflege älterer Menschen benötigt die Pflegekraft in hohem Maße ausreichende Deutschkenntnisse. Um diese zu überprüfen, bietet sich zum Beispiel im Vorfeld ein längeres Telefonat oder auch ein persönliches Gespräch an.



